Ihre Rechte bei SunExpress
Als Fluggast haben Sie unabhängig von der Airline grundsätzlich dieselben Rechte nach EU 261/2004, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei erheblicher Verspätung am Ziel, Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung.
| Strecke (Entfernung) | Mögliche Pauschale pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 – 3.500 km (EU-Inland > 1.500 km: 400 €) | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
Unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
So fordern Sie Ihre Entschädigung
- 1Flugnummer (z. B. XQ…) und Datum im Sofort-Check prüfen.
- 2Fall online einreichen, optional mit Bordkarte oder Buchungsbestätigung.
- 3Anwaltliche Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
SunExpress im Überblick
Drehkreuze & Basen: SunExpress verbindet Deutschland vor allem mit türkischen Ferienregionen, ab Flughäfen wie Frankfurt (FRA), München (MUC), Düsseldorf (DUS) und Hamburg (HAM).
Wie bei Ferienfluggesellschaften können auch bei SunExpress saisonale Auslastung oder Wetter zu Störungen führen. Ob Entschädigung fällig wird, ist stets einzelfallabhängig.
Häufige Fragen
Wann habe ich bei SunExpress Anspruch auf Entschädigung?
In der Regel, wenn Ihr Flug am Zielort mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommt, annulliert wurde oder Sie unfreiwillig nicht befördert wurden und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Wie hoch kann die Entschädigung bei SunExpress sein?
Nach EU 261/2004 können je nach Streckenlänge bis zu 250 €, 400 € oder 600 € pro Person in Betracht kommen.
Wie lange kann ich eine Forderung gegen SunExpress geltend machen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre ab dem 31. Dezember des Flugjahres.
SunExpress im TUI-Paket, zwei Ansprüche?
Möglich: EU261 gegen die Airline und ggf. Minderung gegen den Veranstalter, getrennt prüfbar.
Verspätung auf dem Weg nach Antalya, lohnt Prüfung?
Ja, ab drei Stunden Verspätung am Ziel kann ein Anspruch bestehen, unabhängig vom Reiseziel innerhalb der EU-Regeln.