Ihre Rechte bei Ryanair
Als Fluggast haben Sie unabhängig von der Airline grundsätzlich dieselben Rechte nach EU 261/2004, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei erheblicher Verspätung am Ziel, Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung.
| Strecke (Entfernung) | Mögliche Pauschale pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 – 3.500 km (EU-Inland > 1.500 km: 400 €) | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
Unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
So fordern Sie Ihre Entschädigung
- 1Flugnummer (z. B. FR…) und Datum im Sofort-Check prüfen.
- 2Fall online einreichen, optional mit Bordkarte oder Buchungsbestätigung.
- 3Anwaltliche Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ryanair im Überblick
Drehkreuze & Basen: Ryanair bedient viele deutsche Regionalflughäfen und Secondary Airports, darunter Memmingen (FMM), Hahn (HHN), Weeze (NRN) und Berlin-Brandenburg (BER).
Wie bei allen Airlines kann es auch bei Ryanair zu Verspätungen oder Ausfällen kommen. Ryanair wickelt viele Fälle digital ab, wichtig sind Bordkarte, Buchungsbestätigung und schriftliche Mitteilungen der Airline.
Häufige Fragen
Wann habe ich bei Ryanair Anspruch auf Entschädigung?
In der Regel, wenn Ihr Flug am Zielort mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommt, annulliert wurde oder Sie unfreiwillig nicht befördert wurden und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Wie hoch kann die Entschädigung bei Ryanair sein?
Nach EU 261/2004 können je nach Streckenlänge bis zu 250 €, 400 € oder 600 € pro Person in Betracht kommen.
Wie lange kann ich eine Forderung gegen Ryanair geltend machen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre ab dem 31. Dezember des Flugjahres.
Muss ich bei Ryanair online einchecken, um Ansprüche zu wahren?
Ein rechtzeitiger Check-in ist in der Regel Voraussetzung. Ohne Check-in kann die Airline die Haftung bestreiten.
Lohnt sich eine Prüfung bei kurzen Ryanair-Strecken?
Ja, auch Kurzstrecken können bis zu 250 € Entschädigung pro Person auslösen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.