Ihre Rechte bei Lufthansa
Als Fluggast haben Sie unabhängig von der Airline grundsätzlich dieselben Rechte nach EU 261/2004, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei erheblicher Verspätung am Ziel, Annullierung oder unfreiwilliger Nichtbeförderung.
| Strecke (Entfernung) | Mögliche Pauschale pro Person |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500 – 3.500 km (EU-Inland > 1.500 km: 400 €) | 400 € |
| über 3.500 km | 600 € |
Unverbindliche Orientierung. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
So fordern Sie Ihre Entschädigung
- 1Flugnummer (z. B. LH…) und Datum im Sofort-Check prüfen.
- 2Fall online einreichen, optional mit Bordkarte oder Buchungsbestätigung.
- 3Anwaltliche Ersteinschätzung in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Lufthansa im Überblick
Drehkreuze & Basen: Die Lufthansa Group betreibt zentrale Drehkreuze in Frankfurt am Main (FRA) und München (MUC). Viele Langstrecken und innerdeutsche Verbindungen laufen über diese Hubs.
Wie bei allen großen Netzwerk-Airlines können auch bei Lufthansa Verspätungen oder Annullierungen vorkommen, etwa durch Wetter, technische Probleme oder Engpässe an Drehkreuzen. Ob ein konkreter Fall entschädigungspflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab; pauschale Aussagen zu „typischen“ Problemen sind nicht möglich.
Häufige Fragen
Wann habe ich bei Lufthansa Anspruch auf Entschädigung?
In der Regel, wenn Ihr Flug am Zielort mit mindestens drei Stunden Verspätung ankommt, annulliert wurde oder Sie unfreiwillig nicht befördert wurden und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Wie hoch kann die Entschädigung bei Lufthansa sein?
Nach EU 261/2004 können je nach Streckenlänge bis zu 250 €, 400 € oder 600 € pro Person in Betracht kommen.
Wie lange kann ich eine Forderung gegen Lufthansa geltend machen?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre ab dem 31. Dezember des Flugjahres.
Gilt EU261 bei Lufthansa-Anschlussflügen in Frankfurt oder München?
Bei durchgehender Buchung zählt die Ankunft am Endziel. Verpasste Anschlüsse in FRA oder MUC können unter Umständen einen Anspruch begründen, wenn die Gesamtverspätung am Ziel mindestens drei Stunden beträgt.
Muss ich mich direkt an Lufthansa wenden?
Sie können zunächst bei der Airline vorgehen; wir prüfen parallel kostenlos, ob und wie ein Anspruch durchsetzbar sein könnte.